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Bestattungsarten

Erdbestattung:

 

Die Erdbestattung ist die älteste bekannte Beisetzungsform und ist neben der Feuerbestattung die häufigste Bestattungsform in Deutschland.

Der Verstorbene wird in einem Sarg aus Vollholz in einem Grab auf dem Friedhof bestattet.

Vor der Beisetzung findet oft eine Trauerfeier in einer Kirche, in der Friedhofskapelle oder direkt am Grab statt. Anonyme Erdbestattungen sind weniger üblich, aber auch möglich.

 

Das Grab bei einer Erdbestattung:

Das Grab kann in der Regel entweder als Wahlgrab oder Reihengrab gewählt werden.

Bei einem Wahlgrab haben die Angehörigen die Möglichkeit, Lage und Größe des Grabs zu wählen und das Nutzungsrecht für dieses zu verlängern.

Zudem können in einem mehrstelligen Grab zusätzliche Urnen beigesetzt werden.

 

Bei einem Reihengrab haben die Angehörigen diese Möglichkeiten zwar nicht, dafür sind die Kosten für die Grabstelle günstiger als für ein Wahlgrab.

 

Je nach Grabart variieren die Kosten für die Erdbestattung erheblich.

 

 

Feuerbestattung:

 

Die seit der Bronzezeit in Mitteleuropa gebräuchliche Bestattungsart wird auch Einäscherung oder Kremation genannt. Der Verstorbene wird im Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die zurückbleibende Asche wird zur weiteren Bestattung in eine Aschekapsel gefüllt, die häufig in einer Schmuckurne beigesetzt wird. 

Laut Gesetz müssen Urnen auf einem Friedhof bestattet werden.

 

Wichtiges zur Feuerbestattung:

Es ist für die Kremation eine Willenserklärung der Angehörigen nötig, dass die Kremation der ausdrückliche Wille des Verstorbenen war. Um jegliche Zweifel zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten eine Kremationsverfügung zu verfassen, die den Wunsch nach einer Feuerbestattung bestätigt. Für diese Verfügung wird kein Notar benötigt, eine Unterschrift des Verfassenden sowie ein Aufbewahrungsort, an dem diese Verfügung schnell gefunden werden kann, genügen. Des Weiteren muss vor jeder Einäscherung eine sogenannte zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt stattfinden, um zu überprüfen, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist. Diese Leichenschau im Krematorium erfolgt innerhalb von zwei Tagen und dient zusätzlich der zweifelsfreien Identifizierung des Verstorbenen. 

 

Aus der Kremation ergeben sich die folgenden Beisetzungsmöglichkeiten für die Urne:

 

  • Urnengrab auf dem Friedhof (Wahl- / Reihengrab) 

  • Urnenrasengrab als pflegefreie Alternative

        (z.B. Friedhof Altheim, Heiligenberg, Gemeinde Salem und Stadt Überlingen)

  • Grabplatz in einer Urnenwand (z.B. auf dem Friedhof in Überlingen möglich)

  • anonyme Beisetzung auf dem Friedhof

  • Beisetzung im Friedwald ( für weitere Infos bitte hier klicken)

  • und viele weitere Möglichkeiten, wir beraten Sie gerne...

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